Kapitalbedarf

Erst den Bedarf ordnen, dann über Sicherheiten sprechen

Viele Eigentümer starten mit der Frage nach Geld. Sinnvoller ist die Reihenfolge: Betrag, Zweck, Frist, Rückführung und erst danach die passende Sicherheit.

Unterlagen, Grundriss und Rechner zur Klärung von Kapitalbedarf und Sicherheit

Ausgangslagen

Kapitalbedarf kann sehr unterschiedliche Gründe haben

Die Ursache ist wichtig, weil sie Laufzeit, Risiko und Rückzahlung beeinflusst.

UmschuldungSanierungUnternehmerischer EngpassErbschaft oder AuszahlungÜberbrückung bis VerkaufserlösSteuer- oder AbgabenthemaProjektfinanzierungPrivate Neuordnung

Einordnung

Was vor einer Kapitalgeberansprache geklärt sein sollte

  1. 01

    Welcher Betrag wird benötigt und welcher Betrag ist nur Wunschreserve?

  2. 02

    Welche Frist ist wirklich kritisch?

  3. 03

    Welche Zahlung oder Verwertung führt das Kapital zurück?

  4. 04

    Welche bestehenden Banken oder Pfandrechte sind zu berücksichtigen?

  5. 05

    Welche Unterlagen können kurzfristig vorgelegt werden?

  6. 06

    Welche Alternative gibt es, falls Finanzierung nicht tragfähig ist?

Realistische Prüfung

Ein hoher Immobilienwert löst nicht automatisch jeden Kapitalbedarf

Eine Immobilie kann Sicherheit bieten, aber Kapitalgeber achten auf Verwertbarkeit, Rang, rechtliche Klarheit und Rückführung. Ein kurzfristiger Engpass wird anders geprüft als eine langfristige Finanzierung.

Deshalb vermeiden wir pauschale Zusagen. Ziel ist eine belastbare Einschätzung, welche Richtung überhaupt weiterverfolgt werden sollte.

Drei Szenarien

Die passende Route hängt vom Rückführungsplan ab

Klare Rückführungzum Beispiel erwarteter Verkaufserlös, Auszahlung, Umschuldung oder Projektabschluss
Offene Rückführunghier braucht es zuerst ein belastbares Konzept, bevor Kapitalgeber sinnvoll angesprochen werden
Keine Rückführungdann sollte eine geordnete Alternative geprüft werden, bevor zusätzlicher Druck entsteht

Nächster Schritt

Haben Sie einen konkreten Kapitalbedarf?

Senden Sie Betrag, Frist, Objekt und Rückführungsplan. Wir prüfen, ob eine Immobilienbelehnung weitergedacht werden kann.

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